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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0924
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Auch eine Mobilfunkantenne kann die städtebauliche Gestalt beeinträchtigen!

OVG Hamburg, Beschluss vom 17.02.2015 - 2 Bf 215/13

1. Die "städtebauliche Gestalt" i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann sowohl bei negativen Auswirkungen auf das Ortsbild als auch auf die Stadtgestalt beeinträchtigt werden.*)

2. Mit dem Beeinträchtigungsverbot im Erhaltungsgebiet soll - über das Verunstaltungsgebot hinausgehend - sichergestellt werden, dass sich neue bauliche Anlagen hinreichend harmonisch in den durch die erhaltenswerte Bausubstanz geprägten Gesamteindruck einfügen.*)

3. Auch Nebenanlagen können die städtebauliche Gestalt beeinträchtigen; Einzelfall einer auf der Spitze eines turmartigen Dachgeschosses angebrachten Mobilfunkantenne.*)

4. Für eine Beeinträchtigung i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 2 BauGB ist es nicht erforderlich, dass sich die neue bauliche Anlage auf die städtebauliche Gestalt des gesamten Erhaltungsgebiets negativ auswirkt.*)

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