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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0780; VPRRS 2015, 0128
Mit Beitrag
Vergabe
Rechen- und Übertragungsfehler muss der Auftraggeber korrigieren!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.10.2014 - 3 VK LSA 82/14
1. Deckt der Auftraggeber bei der Angebotsprüfung Rechen- und Übertragungsfehler auf, muss er diese berichtigen und die Angebotssumme entsprechend korrigieren.
2. Die Korrektur von Rechen- und Übertragungsfehler führt nicht zu einem Ausschluss des betreffenden Angebots. Es verbleibt vielmehr mit der vom Auftraggeber berichtigten Angebotssumme in der Wertung. Verhandlungen mit dem Bieter über die Änderung seiner Preise finden in diesem Fall nicht statt.