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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 0656
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mangelhafte Werkleistung über längeren Zeitraum genutzt: Abzug "neu für alt"!

OLG Naumburg, Urteil vom 19.02.2015 - 2 U 49/13

1. Ein Abzug "neu für alt" kommt in Betracht, wenn sich der Mangel verhältnismäßig spät auf das Bauwerk auswirkt und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmend musste.

2. Bei der Ermittlung der Höhe des Abzugs "neu für alt" ist die normative Lebensdauer des mangelfreien Werks zur tatsächlichen Nutzungsdauer des mangelhaften Werks ins Verhältnis zu setzen.

3. Bei einem mangelhaften Flachdach mit einer normativen Lebensdauer von 30 Jahren ist nach dessen 10-jähriger uneingeschränkter Nutzung ein Abzug neu für alt in Höhe von einem Drittel vorzunehmen.

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