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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2015, 0182
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Bauvertrag
Einheitspreis gilt für alle Bodenarten: Auftragnehmer trägt das Baugrundrisiko!
OLG München, Urteil vom 11.02.2014 - 9 U 5582/10 Bau
Wer bei einer offenkundig und eindeutig unklaren Erkenntnissituation über die Verhältnisse im Boden als Auftragnehmer einen Einheitspreis für alle "Bodenarten und -schichten des Quartärs" vereinbart, übernimmt damit auch das Baugrundrisiko für Rollkies aus dem Quartär.
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