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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG München, Beschluss vom 29.07.2014 - 34 Wx 138/14
1. Zur Widerruflichkeit einer Bauträgervollmacht.*)
2. Ein wichtiger Grund für den Widerruf kann in einem der Beschränkung im Innenverhältnis widersprechenden Gebrauch der Vollmacht liegen. Hierbei ist nicht allein entscheidend, dass die aus dem Text der Vollmacht ersichtlichen internen Schranken überschritten sind (OLG München, 20.02.2013 - 34 Wx 439/12, IBRRS 2013, 1394, FGPrax 2013, 111). Anlass für einen Widerruf kann vielmehr auch dann bestehen, wenn zwar die Vollmacht die beabsichtigten Änderungen noch ermöglicht, diesen aber die der Bevollmächtigung zugrunde liegenden vertraglichen Abreden entgegenstehen. Hiervon hat sich das Grundbuchamt bzw. das Beschwerdegericht im Rahmen freier Beweiswürdigung zu überzeugen.*)
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