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IBRRS 2014, 3174
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Versicherungsschutz trotz unterlassener Bodenuntersuchungen?
LG Bad Kreuznach, Urteil vom 09.05.2014 - 4 O 124/11
1. Das Unterlassen einer geotechnische Untersuchung stellt einen objektiven Pflichtenverstoß gegen DIN 4020 dar, der zum Verlust des Versicherungsschutzes führen kann.
2. Kann der Architekt nachweisen, dass er in der - wenn auch irrigen - Annahme handelte, die Bodenverhältnisse zu kennen, so dass geotechnische Untersuchungen entbehrlich seien, scheidet ein bewusst pflichtwidriges Verhalten aus.
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