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IBRRS 2014, 3143; IMRRS 2014, 1656
Mit Beitrag
Wohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Wahl der Ehefrau zur Verwalterin
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.11.2014 - 5 S 107/13
1. Eine Verwalterwahl ist rechtsmissbräuchlich, wenn der Wohnungseigentümer, der kraft seiner Stimmrechtsmehrheit entschlossen ist, die Geschicke der Wohnungseigentümergemeinschaft allein nach seinem Gutdünken zu bestimmen, seine Ehefrau zur Verwalterin wählt.
2. Bei rechtsmissbräuchlicher Stimmausübung ist die Stimme bei der Verwalterwahl nicht zu berücksichtigen. Die Stimmabgabe ist nichtig. Ein darauf beruhender Beschluss ist anfechtbar.
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