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IBRRS 2014, 2955
Mit Beitrag
Bauhaftung
Auch Kaufpreiszahlungen sind Baugeld!
OLG Hamm, Urteil vom 16.09.2014 - 21 U 86/14
1. Kaufpreiszahlungen, die ein Bauträger von den Erwerbern erhalten hat, sind als Baugeld anzusehen.
2. Ist der Empfänger von Baugeld eine juristische Person (hier: eine Bauträger GmbH), haftet auch der Geschäftsführer (bzw. Vorstand), wenn er während seiner Amtszeit vorsätzlich Baugelder zweckwidrig verwendet hat und deshalb eine dem Baugläubiger zustehende Werklohnforderung nicht erfüllt wird.
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