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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2014, 2912
Mit Beitrag
Bauvertrag
"Aufgesetzte" Komplettheitsklauseln sind auch als AGB wirksam!
OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2014 - 23 U 162/13
1. Auch wenn die Leistung detailliert mit einem Leistungsverzeichnis beschrieben ist, kann der Leistungsumfang durch eine sog. Schlüsselfertigkeits-, Komplettheits- oder Vollständigkeitsklausel auf die Ausführung notwendiger, aber im Bauvertrag nicht ausdrücklich aufgeführter Leistungen erweitert werden.
2. Eine solche Klausel ist auch dann nicht unwirksam, wenn es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt. Denn sie regelt das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung und unterliegt deshalb nicht der Inhaltskontrolle.
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