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IBRRS 2014, 2917; VPRRS 2014, 0589
Mit Beitrag
Vergabe
Wann beginnt ein Vergabeverfahren?
OLG Celle, Beschluss vom 30.10.2014 - 13 Verg 8/14
1. Die §§ 102 ff GWB gewähren nur dann Primärrechtsschutz, wenn sich der Nachprüfungsantrag auf ein konkretes - wenn auch nur materielles - Vergabeverfahren bezieht, das begonnen wurde und noch nicht abgeschlossen ist.
2. Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag ist grundsätzlich zulässig, wenn ein Anspruch auf Schadensersatz möglich ist. Der Schaden kann auch in der Gebührenforderung eines Anwalts liegen, welchen der Bieter mit der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Rüge beauftragt hat.
3. Die abstrakte Wiederholungsgefahr in einem anderen, zukünftigen Verfahren genügt nicht zur Begründung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses.