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IBRRS 2011, 0918
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Familienrecht - Betreuerbestellung für Volljährigen
BGH, Beschluss vom 09.02.2011 - XII ZB 526/10
1. Nach der zum 1. Juli 2005 eingeführten Vorschrift des § 1896 Abs. 1 a BGB darf gegen den freien Willen des Volljährigen ein Betreuer nicht bestellt werden. Wenn der Betroffene der Einrichtung einer Betreuung nicht zustimmt, ist deswegen neben der Notwendigkeit einer Betreuung stets zu prüfen, ob die Ablehnung durch den Betroffenen auf einem freien Willen beruht.*)
2. Zu den Anforderungen an die fachliche Qualifikation eines Sachverständigen nach § 280 Abs. 1 FamFG (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 383/10 - FamRZ 2010, 1726 zur Unterbringung).*)