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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2011, 1943; IMRRS 2011, 1397
Allgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Verjährung von Ansprüchen des (Verbraucher-)Darlehensgebers
BGH, Urteil vom 05.04.2011 - XI ZR 201/09
1. Die Verjährung von Ansprüchen des Darlehensgebers gegen den Darlehensnehmer aus einem Verbraucherdarlehensvertrag, die vor dem 31. Dezember 2001 entstanden sind und zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, wird gemäß § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 EGBGB ab dem 1. Januar 2002 gehemmt.*)
2. Die Verjährungshemmung nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB erfasst sowohl die in den Darlehensraten enthaltenen Tilgungsanteile, Vertragszinsen und Bearbeitungsgebühren als auch die Verzugszinsen.*)