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IBRRS 2010, 2012; IMRRS 2010, 1447
ImmobilienImmobilien
Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09


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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 2012; IMRRS 2010, 1447
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Darf Bank Grundpfandrechte an Dritte weiterverkaufen?

BGH, Urteil vom 30.03.2010 - XI ZR 200/09

1. Der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld kann aus der Unterwerfungserklärung nur vorgehen, wenn er in den Sicherungsvertrag eintritt.*)

2. Die Prüfung, ob der Zessionar einer Sicherungsgrundschuld in den Sicherungsvertrag eingetreten und damit neuer Titelgläubiger geworden ist, ist dem Klauselerteilungsverfahren vorbehalten.*)

3. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer Sicherungsgrundschuld stellt auch dann keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers i.S. des § 307 Abs. 1 BGB dar, wenn die Bank die Darlehensforderung nebst Grundschuld frei an beliebige Dritte abtreten kann (Bestätigung von BGHZ 99, 274; 177, 345).*)




IBRRS 2009, 1810; IMRRS 2009, 0947
ImmobilienImmobilien
Mehrfache Abtretung einer Sicherungsgrundschuld

OLG Celle, Urteil vom 27.05.2009 - 3 U 292/08

1. Die formularmäßige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld ist auch mit Blick auf die freie Abtretbarkeit von Grundschuld und gesicherter Forderung nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB (n.F.).*)

2. Grundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes erworben worden sind, können uneingeschränkt gutgläubig einredefrei erworben werden, was in dem Fall, in dem die Verbindung zwischen Grundschuld und gesicherter Forderung durch den Sicherungsvertrag verloren gegangen ist, die Zwangsvollstreckung in Höhe des Nennwerts der Grundschuld ermöglicht, auch wenn die gesicherte Forderung tatsächlich in geringerer Höhe valutiert.*)

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