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Betriebsvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen: Steuerpflicht!
BFH, Urteil vom 25.01.2017 - X R 59/14
1. Die Anwendung des § 6 Abs. 3 Satz 1 EStG setzt voraus, dass der Übertragende seine bisherige gewerbliche Tätigkeit einstellt. Daran fehlt es, wenn die einzige wesentliche Betriebsgrundlage aufgrund des vorbehaltenen Nießbrauchs vom bisherigen Betriebsinhaber weiterhin gewerblich genutzt wird (Bestätigung der BFH-Urteile vom 02.09.1992 - XI R 26/91, und vom 12.06.1996 - XI R 56, 57/95; in Abgrenzung zur Rechtsprechung zur Übertragung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1987 - IV R 325/84, und vom 07.04.2016 - IV R 38/13).
2. Es ist insoweit unerheblich, ob ein aktiv betriebener oder ein verpachteter Betrieb unter Vorbehaltsnießbrauch übertragen wird.*)