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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 2199; VPRRS 2012, 0195
Vergabe
Wann sind Preis- und Kalkulationsrisiken für den Bieter zumutbar?
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2012 - Verg 90/11
Die Ausschreibungsbedingungen sind unter dem Gesichtspunkt der Unzumutbarkeit nicht zu beanstanden, wenn der Bieter gewisse Preis- und Kalkulationsrisiken, namentlich solche, die ihm typischerweise ohnedies obliegen, tragen soll.
VOL/A 2009: Kein Verbot ungewöhnlicher Wagnisse mehr!
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.11.2011 - Verg 90/11
Regelungen, die vergaberechtlich nach früherem Recht als Aufbürdung eines ungewöhnlichen Wagnisses zu tadeln waren, lassen sich nach derzeit geltender Rechtslage (VOL/A 2009) in Einzelfällen allenfalls unter dem Gesichtspunkt der (Un-)Zumutbarkeit einer für Bieter kaufmännisch vernünftigen Kalkulation beanstanden.