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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 1744
KaufrechtKaufrecht
Wann ist die Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar?

BGH, Urteil vom 15.04.2015 - VIII ZR 80/14

1. Den Gebrauchtwagenhändler trifft keine generelle, anlassunabhängige Obliegenheit, das Fahrzeug vor dem Verkauf umfassend zu untersuchen. Vielmehr kann er zu einer Überprüfung des Fahrzeugs nur aufgrund besonderer Umstände, die für ihn einen konkreten Verdacht auf Mängel begründen, gehalten sein. Abgesehen von diesen Fällen ist der Händler grundsätzlich nur zu einer fachmännischen äußeren Besichtigung ("Sichtprüfung") verpflichtet (Bestätigung und Fortführung der Senatsurteile vom 19.06.2013 - VIII ZR 183/12, NJW 2014, 211 Rn. 24; vom 07.06.2006 - VIII ZR 209/05, BGHZ 168, 64 Rn. 15; vom 03.11.1982- VIII ZR 282/81, NJW 1983, 217 unter II 2 b; vom 21.01.1981 - VIII ZR 10/80, WM 1981, 323 unter II 3 b aa; vom 11.06.1979 - VIII ZR 224/78, BGHZ 74, 383, 388 f.; vom 16.03.1977 - VIII ZR 283/75, NJW 1977, 1055 unter III 1 a; vom 21.10.1975 - VIII ZR 101/73, BGHZ 63, 382, 386 f.; st. Rspr.).*)

2. Die im Kaufvertrag enthaltene Eintragung "HU neu" beinhaltet bei interessengerechter Auslegung die stillschweigende Vereinbarung, dass sich das verkaufte Fahrzeug im Zeitpunkt der Übergabe in einem für die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO geeigneten verkehrssicheren Zustand befinde und die Hauptuntersuchung durchgeführt sei (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteil vom 24.02.1988 - VIII ZR 145/87, BGHZ 103, 275, 280 ff. ["TÜV neu"]).*)

3. Für die Beurteilung, ob die Nacherfüllung für den Käufer gemäß § 440 Satz 1 Alt. 3 BGB unzumutbar ist, sind alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen, insbesondere die Zuverlässigkeit des Verkäufers, diesem vorzuwerfende Nebenpflichtverletzungen oder der Umstand, dass der Verkäufer bereits bei dem ersten Erfüllungsversuch, also bei Übergabe, einen erheblichen Mangel an fachlicher Kompetenz hat erkennen lassen und das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist.*)

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