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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 3553
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Bauvertrag
Alte Verträge: Verjährung der Gewährleistungsansprüche
BGH, Urteil vom 26.10.2005 - VIII ZR 359/04
Art. 229 § 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 EGBGB sind auf Ansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Schuldverhältnissen auch dann anzuwenden, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind. Daher gilt für Gewährleistungsansprüche aus vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Kaufverträgen die Verjährungsfrist des § 477 BGB a.F. auch dann, wenn die Ansprüche erst nach diesem Tag entstanden sind.*)