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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2008, 1162; IMRRS 2008, 0811
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Unfallwagen

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

1. Zur Auslegung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einem Fahrzeughändler.*)

2. Die "Pflichtverletzung", die in der Lieferung eines Gebrauchtwagens mit dem unbehebbaren Mangel der Eigenschaft als Unfallwagen liegt, ist im Sinne von § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB unerheblich, wenn sich der Mangel allein in einem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs auswirkt und dieser weniger als 1% des Kaufpreises beträgt (im Anschluss an die Senatsurteile vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, WM 2005, 2293, unter B II 2, und vom 10. Oktober 2007 - VIII ZR 330/06, NJW 2008, 53, unter II 2).*)

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