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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 1489; IMRRS 2005, 0766
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Übergangsregelung zu Kündigungsfristen

BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB ist § 573 c Abs. 4 BGB auf vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietverträge auch dann nicht anzuwenden, wenn die Kündigung nach dem 31. Dezember 2002 erklärt worden ist. Diese Übergangsregelung zum Mietrechtsreformgesetz wird nicht mit Wirkung ab 1. Januar 2003 durch die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt.*)

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