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IBRRS 2015, 0844
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Mängelansprüche nicht mehr durchsetzbar: Auftraggeber muss Bürgschaft freigeben!

BGH, Urteil vom 26.03.2015 - VII ZR 92/14

1. Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers eines Bauvertrags enthaltene Klausel über eine Gewährleistungsbürgschaft "Die Bürgschaft ist zurückzugeben, wenn alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können" benachteiligt den Unternehmer unangemessen und ist daher unwirksam.*)

2. Bei Vereinbarung einer Gewährleistungsbürgschaft als Sicherheit für die vertragsgemäße und mängelfreie Ausführung der Leistungen hat der Besteller regelmäßig nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Bürgschaft insoweit freizugeben, als zu diesem Zeitpunkt keine durchsetzbaren Gewährleistungsansprüche bestehen.*)