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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 2101; IMRRS 2012, 1549
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Internetportal

BGH, Urteil vom 27.03.2012 - VI ZR 144/11

1. Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.*)

2. Weist ein Betroffener den Betreiber eines solchen Informationsportals auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Inhalt einer in das Portal eingestellten Nachricht hin, kann der Betreiber des Portals als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern.*)

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