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IBRRS 2008, 2369; IMRRS 2008, 1398
ImmobilienImmobilien
Wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers?

BGH, Urteil vom 27.06.2008 - V ZR 83/07

1. Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen wirksamer Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.*)

2. Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.*)

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