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IBRRS 2014, 2377; IMRRS 2014, 1213
ImmobilienImmobilien
Wird ein Schutzbau durch fehlende Nutzung aufgegeben?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 30/13

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 2377; IMRRS 2014, 1213
ImmobilienImmobilien
Wird ein Schutzbau durch fehlende Nutzung aufgegeben?

BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 30/13

1. Abwehr- und Beseitigungsansprüche nach § 1004 BGB, § 19 Abs. 2 Nr. 1 AKG entstehen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit der Beeinträchtigung des Grundstückseigentums und dem ersatzlosen Fortfall der bisherigen öffentlich-rechtlichen Widmung.*)

2. Der ersatzlose Fortfall der bisherigen Widmung des Grundstücks als Schutzbau liegt nicht schon in der Aufgabe dieser Nutzung, sondern erst in der Entscheidung, dass der Schutzbau nicht mehr wiederverwendet werden soll. Beides muss dem Grundstückseigentümer bekannt gemacht werden. Daran fehlt es vorbehaltlich anderer eindeutiger Hinweise der Behörde, wenn diese den Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Aufgabe des Schutzbaus zur Einhaltung der Beschränkungen des § 19 SchBauG auffordert.*)

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IBRRS 2014, 1236; IMRRS 2014, 0613
ImmobilienImmobilien
Luftschutzstollen gefährdet Grundstück: Land muss Sicherungsmaßnahmen bezahlen!

OLG Koblenz, Urteil vom 10.01.2013 - 1 U 42/10

1. Zur Durchsetzung und zum Umfang eines Anspruchs auf Ersatz von Aufwendungen zur Beseitigung der durch einen Felsabbruch hervorgerufenen Gefahren, die auf einen im 2. Weltkrieg angelegten Luftschutzstollen zurückzuführen sind.*)

2. Der Anspruch ist auch dann noch rechtzeitig nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz angemeldet, wenn seit der endgültigen Besitzaufgabe des ansonsten ungenutzt gebliebenen Luftschutzstollens durch die Bundesrepublik Deutschland nicht mehr als ein Jahr vergangen ist.*)

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