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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2005, 0523; IMRRS 2005, 0233
Prozessuales
Angabe des gesetzliche Vertreters im Vollstreckungsbescheid
BGH, Beschluss vom 16.07.2004 - IXa ZB 307/03
1. Ein Vollstreckungsbescheid muß nach §§ 690 ff. ZPO unter anderem die Bezeichnung der Parteien und ihrer gesetzlichen Vertreter enthalten.
2. Ein bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angestellter Fremdgeschäftsführer ist nicht gesetzlicher, sondern lediglich rechtsgeschäftlicher Vertreter der Gesellschaft.