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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 0910; IMRRS 2012, 0659
Zwangsvollstreckung
Dritter als Bezugsberechtiger einer Lebensversicherung
BGH, Urteil vom 26.01.2012 - IX ZR 99/11
Die widerrufliche Bezeichnung eines Dritten als Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung benachteiligt die Gläubiger des Versicherungsnehmers auch dann, wenn eine zunächst unwiderrufliche Bezeichnung mit Zustimmung des Bezugsberechtigten in eine widerrufliche Bezeichnung geändert wird und später der Versicherungsfall eintritt.*)