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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 1576; IMRRS 2010, 1098
Prozessuales
Sicherung für deliktischen Anspruch, Beweis durch Inkongruenz
BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09
1. InsO § 134 Abs. 1*)
2. Die nachträgliche Bestellung einer Sicherung durch den Schuldner für eine Verbindlichkeit aus einer von ihm begangenen unerlaubten Handlung stellt eine entgeltliche Leistung dar; gleiches gilt für die Verstärkung des Anspruchs durch Schuldanerkenntnis.*)
3. InsO § 133 Abs. 1; ZPO § 286 F*)
4. Das Beweisanzeichen der Inkongruenz ist gegeben, wenn der Schuldner nach Vornahme einer unerlaubten Handlung dem Gläubiger für die dadurch begründete Schadensersatzforderung eine Sicherung gewährt. Es bedarf der tatrichterlichen Gesamtwürdigung, ob das Beweisanzeichen der Inkongruenz im konkreten Fall geeignet ist, den Nachweis eines Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners und seiner Kenntnis bei dem Anfechtungsgegner zu erbringen.*)