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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 1416; IMRRS 2012, 1039
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Urteil wird nicht vollstreckt: Anspruch auf Verzugszinsen?
BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 35/11
Ein Gläubiger, der ein nicht rechtskräftiges Berufungsurteil erwirkt hat, aus dem er nicht vollstreckt, hat weiterhin Anspruch auf Verzugszinsen, wenn er die ihm zur Abwendung der Zwangsvollstreckung angebotene Zahlung des Schuldners zurückweist.*)
Verfahrensrecht - Zahlung vor Rechtskraft eines angefochtenen Urteils:Erfüllung?
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.02.2011 - 17 U 151/09
Zahlt der verurteilte Beklagte die Urteilssumme vor Rechtskraft des von ihm angefochtenen Urteils unter dem Vorbehalt der Rückforderung im Falle eines Erfolges seines Rechtsmittels, hat dies keine Erfüllungswirkung. Der Kläger, der die Zahlung deshalb zurückweist, gerät gleichwohl in Annahmeverzug mit der Folge, dass der Beklagte ihm von da an weder Verzugs- noch Prozesszinsen schuldet.*)