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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Aktenzeichen: "III ZR 35/10" ODER "III ZR 35.10"
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Volltexturteil gefunden |
BGH, Urteil vom 17.02.2011 - III ZR 35/10
1. Die in Mobilfunkverträgen verwendeten Klauseln*)
"Der Kunde hat auch die Preise zu zahlen, die durch .... unbefugte Nutzung der überlassenen Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat."*)
sowie*)
"Nach Verlust der c. Karte hat der Kunde nur die Verbindungspreise zu zahlen, die bis zum Eingang der Meldung über den Verlust der Karte bei c. angefallen sind. Das gleiche gilt für Preise über Dienste, zu denen c. den Zugang vermittelt."*)
sind wirksam.*)
2. Die in Mobilfunkverträgen verwendete Klausel*)
"Ist der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 15,50 Euro in Verzug, kann c. den Mobilfunkanschluss auf Kosten des Kunden sperren."*)
ist unwirksam.*)
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