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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 0284; IMRRS 2013, 0206
Prozessuales
Verfahrensrecht - Inlandsbezug: Wohnsitz des Klägers in Deutschland
BGH, Beschluss vom 13.12.2012 - III ZR 282/11
Als hinreichender Inlandsbezug für die Anwendung des § 23 ZPO ist der Wohnsitz des Klägers in Deutschland anzusehen (im Anschluss an das Senatsurteil vom 24. November 1988 - III ZR 150/87, NJW 1989, 1431).*)