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IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2010, 1801; IMRRS 2010, 1271
Mit Beitrag
Banken & FinanzenBanken & Finanzen
Kapitalanlagerecht - Anlagevertrieb muss nicht ungefragt Provisionen offenlegen

BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 196/09

Für den nicht bankmäßig gebundenen, freien Anlageberater besteht - soweit nicht § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes eingreift - keine Verpflichtung gegenüber seinem Kunden, ungefragt über eine von ihm bei der empfohlenen Anlage erwartete Provision aufzuklären, wenn der Kunde selbst keine Provision zahlt und offen ein Agio oder Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung ausgewiesen werden, aus denen ihrerseits die Vertriebsprovisionen aufgebracht werden (Abgrenzung zu BGHZ 170, 226 und BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009 - XI ZR 510/07 - NJW 2009, 1416).*)

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IBRRS 2009, 3188; IMRRS 2009, 1753
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Aufklärungspflicht des Beraters über Vergütung?

OLG Celle, Urteil vom 11.06.2009 - 11 U 140/08

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach eine Bank im Rahmen eines Anlageberatungsvertrages über Rückvergütungen aufklären muss, ist nicht auf Verträgen mit "allgemeinen" Anlageberatern übertragbar.*)

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