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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2010, 1326; IMRRS 2010, 0904
Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess
Verfahrensrecht - Rechtsweg: Notfallversorgung als öffentlich-rechtliche Aufgabe
BGH, Beschluss vom 17.12.2009 - III ZB 47/09
1. Die Wahrnehmung der rettungsdienstlichen Notfallversorgung ist in Hessen öffentlich-rechtlicher Natur, auch wenn sie von einer privatrechtlichen Organisation ausgeführt wird.
2. Für Streitigkeiten über das Entgelt für die Notfallversorgung ist der Rechtsweg nicht zu den ordentlichen Gerichten, sondern zu den Verwaltungsgerichten eröffnet.*)