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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2003, 0966; IMRRS 2003, 1463
Mit Beitrag
Handels- und Gesellschaftsrecht
BGB-Gesellschaft - Haftung der Gesellschaft für ihre Geschäftsführer
BGH, Urteil vom 24.02.2003 - II ZR 385/99
a) Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts muß sich zu Schadensersatz verpflichtendes Handeln ihrer (geschäftsführenden) Gesellschafter entsprechend § 31 BGB zurechnen lassen.*)
b) Die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts haben grundsätzlich auch für gesetzlich begründete Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft persönlich und als Gesamtschuldner einzustehen.*)