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IBRRS 2015, 3383
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BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - I ZR 69/11

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BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 69/11

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IBRRS 2013, 5373
IconAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - I ZR 69/11

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IBRRS 2011, 4582; IMRRS 2011, 3310
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)

BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZR 69/11

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4 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 3383
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BGH, Beschluss vom 10.12.2015 - I ZR 69/11

ohne amtlichen Leitsatz

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BGH, Urteil vom 16.04.2015 - I ZR 69/11

1. Vertragliche Regelungen iSv § 52b S. 1 UrhG, die einem Zugänglichmachen von Werken an elektronischen Leseplätzen entgegenstehen können, sind allein Regelungen in bestehenden Verträgen und keine Regelungen in bloßen Vertragsangeboten. (amtlicher Leitsatz)*)

2. Soweit es nach § 52b S. 1 und 2 UrhG zulässig ist, Werke an elektronischen Leseplätzen zugänglich zu machen, sind in entsprechender Anwendung des § 52a III UrhG die zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen zulässig. (amtlicher Leitsatz)*)

3. An elektronischen Leseplätzen dürfen Werke unter den Voraussetzungen des § 52b S. 1 und 2 UrhG auch dann zugänglich gemacht werden, wenn sie von Nutzern der elektronischen Leseplätze nicht nur gelesen, sondern ausgedruckt oder abgespeichert werden können. (amtlicher Leitsatz)*)

4. An elektronischen Leseplätzen nach § 52b S. 1 und 2 UrhG zugänglich gemachte Werke dürfen von Nutzern der elektronischen Leseplätze unter den Voraussetzungen des § 53 UrhG vervielfältigt werden. (amtlicher Leitsatz)*)

5. Betreiber elektronischer Leseplätze können für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze haften, wenn sie nicht die ihnen möglichen und zumutbaren Vorkehrungen getroffen haben, um solche Rechtsverletzungen zu verhindern. (amtlicher Leitsatz)*)

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IBRRS 2013, 5373
IconAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 20.09.2012 - I ZR 69/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 4582; IMRRS 2011, 3310
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sprungrevision in Urheberrechtsstreit (e-books)

BGH, Beschluss vom 19.10.2011 - I ZR 69/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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