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Markenrecht - Isolierter Markenschutz einer zusammengesetzten Marke
BGH, Urteil vom 20.09.2007 - I ZR 6/05
Ein Kläger, der für einen Bestandteil einer zusammengesetzten Marke isoliert Markenschutz aufgrund einer Marke kraft Verkehrsgeltung in Anspruch nehmen will, muss dieses Markenrecht in der Tatsacheninstanz zum Gegenstand des Rechtsstreits machen.*)