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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2015, 1494
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BGH, Urteil vom 24.09.2014 - I ZR 35/11
1. Ein Vertrag zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer Gesellschaft mit Sitz in Frankreich über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels weist grundsätzlich die engeren Verbindungen iSv Art. 28 V EGBGB zu Frankreich auf. (amtlicher Leitsatz)*)
2. § 31 V UrhG zählt nicht zu den iSv Art. 34 EGBGB zwingenden Bestimmungen, die einen Sachverhalt mit Auslandsberührung ohne Rücksicht auf das jeweilige Vertragsstatut regeln (amtlicher Leitsatz)*)