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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 4432; IMRRS 2006, 3165
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Veröffentlichung von Werbeanzeigen Dritter: Namensrecht verletzt?

BGH, Urteil vom 14.06.2006 - I ZR 249/03

Verwendet ein privater Auskunftsdienst den Namen einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in Anzeigen und entsteht dadurch der falsche Eindruck, der Namensträger habe dem Benutzer ein Recht zur Verwendung erteilt, wird das Namensrecht der öffentlich-rechtlichen Körperschaft verletzt. Handelt es sich um eine grobe Namensverletzung, die unschwer zu erkennen ist, weil ein Hoheitsträger üblicherweise über seinen Geschäftsbereich selbst Auskunft erteilt und nicht einen privaten Auskunftsdienst einschaltet, kann auch der Herausgeber eines Verzeichnisses von Telekommunikationsteilnehmern auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.*)

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