Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.339 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 473 Urteile neu eingestellt, davon 178 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
Zweitwohnungssteuer nur für maximal mögliche Eigennutzungszeit!
VG Augsburg, Urteil vom 05.10.2016 - Au 6 K 15.1165
1. Die steuererhebende Gemeinde darf zunächst ohne Prüfung annehmen, dass eine Zweitwohnung für Zwecke der persönlichen Lebensführung vorgehalten wird.
2. Der Zweitwohnungsinhaber kann diese Vermutung aber widerlegen. Objektiv geeignete Gründe sind z.B. eine Hauptwohnung innerhalb desselben Feriengebiets, der Abschluss eines Dauermietvertrages oder die Übertragung der Vermietung an eine überregionale Agentur unter Ausschluss der Eigennutzung.
3. Entscheidend für den Steuersatz ist nicht die tatsächliche Nutzung, sondern inwiefern der Inhaber auf die Wohnung zugreifen und sie selbst nutzen kann.
4. Für Zweitwohnungen erfolgt eine Aufwandsbesteuerung auf Grundlage der maximal möglichen Eigennutzungsdauer.