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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2420; IMRRS 2015, 1045
ProzessualesProzessuales
Empfangsbekenntnis nicht auffindbar: Gericht trägt Beweislast für Zugang der Ladung!

BVerwG, Beschluss vom 27.07.2015 - 9 B 33.15

Wird eine Ladung zur mündlichen Verhandlung an einen Rechtsanwalt durch Empfangsbekenntnis zugestellt, kommt es für die Wirksamkeit der Zustellung darauf an, dass der Rechtsanwalt selbst Kenntnis vom Zugang des zuzustellenden Schriftstücks genommen hat. Bestreitet der Rechtsanwalt den Empfang der Ladung und ist das Empfangsbekenntnis nicht auffindbar, bedarf es eines sonstigen zweifelsfreien Nachweises, dass der Rechtsanwalt die Ladung erhalten hat. Das Gericht trägt die verfahrensrechtliche Beweislast für den Zugang der Ladung.*)

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