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1 Volltexturteil gefunden
RS 2016, 0001; IBRRS 2016, 2106; IMRRS 2016, 1278
Mit Beitrag
Zwangsvollstreckung
Schutzantrag in erster Instanz unterlassen: Keine Nachholung in der Berufung!
KG, Beschluss vom 18.07.2016 - 8 U 111/16
1. Ein in erster Instanz unterlassener Schutzantrag nach § 712 ZPO kann nicht in der Berufungsinstanz mit der Wirkung nachgeholt werden, dass das Berufungsgericht durch Vorabentscheidung nach § 718 ZPO die Vollstreckbarkeitsentscheidung im angefochtenen Urteil nach Maßgabe des § 712 ZPO abändert.*)
2. Der Mieter, der in den Räumen ein Wohn- und Pflegeheim betreibt, kann eine Räumungsfirst nach § 721 ZPO nicht beanspruchen. Die Heimbewohner können ihre Interessen selbst wahren, da der Vermieter auch gegen sie einen Räumungstitel erwirken muss (Aufgabe von Senat, Urteil vom 17.12.2012 - 8 U 246/11, IMR 2013, 148 ).*)