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IBRRS 2017, 0787; IMRRS 2017, 0315
Allgemeines Zivilrecht
Vorbehaltlose Ratenzahlung: Widerruf des Darlehensvertrags rechtmissbräuchlich!
OLG Stuttgart, Urteil vom 07.02.2017 - 6 U 40/16
1. Mit Kenntnis des Darlehensnehmers von seinem Widerrufsrechts verändert sich die Sachlage mit Blick auf das zulässige Verhalten: Während die vertragstreue Bedienung der Darlehen vor diesem Zeitpunkt unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben als neutral erscheint, stellt es sich als widersprüchliches Verhalten dar, wenn ein Darlehensnehmer trotz der eigenen Annahme, er könne die auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärungen widerrufen und sich so von den Verträgen ohne Nachteile lösen, zunächst weiter leistet, um dann doch den Widerruf zu erklären und die Rückabwicklung der Verträge zu verlangen.
2. Die Ausübung eines möglichen Widerrufsrechts ist dann rechtsmissbräuchlich und daher unbeachtlich.