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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2012, 1699; IMRRS 2012, 1247
Allgemeines Zivilrecht
Anforderungen an die Rügeobliegenheit beim Handelskauf
OLG Koblenz, Beschluss vom 04.01.2012 - 5 U 980/11
1. Beweisbelastet für die Rechtzeitigkeit und inhaltliche Bestimmtheit der Mangelrüge nach § 377 HGB ist der Käufer. Einem Mangelverdacht muss er alsbald durch Untersuchung der Ware nachgehen. Bei verdeckten Mängeln beginnt die Rügefrist sofort mit der Entdeckung. Die Absicht, aus dem Mangel Rechte herzuleiten, muss zum Ausdruck gebracht werden. Der ohne eine solche Erklärung weitergegebene Mangelverdacht eines Dritten ist unzureichend.
2. Mit der gutgläubigen Bezeichnung eines Pkw als unfallfrei wird keine besondere Eigenschaft behauptet.