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IBRRS 2008, 1714; IMRRS 2008, 1150
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fragen nach Pfändung des Arbeitseinkommmens zulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.05.2008 - 5 U 28/08

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6 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2012, 0267; IMRRS 2012, 0186
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

BGH, Beschluss vom 19.12.2011 - VI ZR 278/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3061; IMRRS 2010, 2229
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Unbegründete Gehörsrüge

BGH, Beschluss vom 15.07.2010 - VI ZR 252/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2466; IMRRS 2010, 1811
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Zivilrecht - Abweichende Wünsche im totalen Krankenhausaufnahmevertrag

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - VI ZR 252/08

Will ein Patient abweichend von den Grundsätzen des totalen Krankenhausaufnahmevertrags seine Einwilligung in einen ärztlichen Eingriff auf einen bestimmten Arzt beschränken, muss er seinen entsprechenden Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.*)

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IBRRS 2009, 3784; IMRRS 2009, 2063
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Urteil vom 22.09.2009 - Xa ZR 77/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 1714; IMRRS 2008, 1150
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fragen nach Pfändung des Arbeitseinkommmens zulässig!

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.05.2008 - 5 U 28/08

1. Wegen der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit des Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. zulässig.

2. Der Mieter, aber auch dessen Arbeitgeber haben derartige Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dem Selbstbestimmungsrecht der um Auskunft Gebetenen ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass sie eine Erklärung verweigern können. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der gewünschte Vertrag in einem derartigen Fall wahrscheinlich scheitert.

3. Für den aus einer Falschauskunft sich ergebenden Mietausfallschaden haftet der Arbeitgeber des Mieters nicht, wenn der Vermieter den anfechtbaren oder kündbaren Mietvertrag nach Kenntnis des wahren Sachverhalts durch Fortsetzung des Mietverhältnisses bestätigt.

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IBRRS 2008, 2485; IMRRS 2008, 1479
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Fragen nach Pfändung des Arbeitseinkommmens zulässig!

LG Mainz, Urteil vom 05.12.2007 - 9 O 4/07

1. Wegen der zentralen Bedeutung der Zahlungsfähigkeit des Mieters sind vorvertragliche Fragen des Vermieters nach einer Pfändung des Arbeitseinkommens, sonstigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen usw. zulässig.

2. Der Mieter, aber auch dessen Arbeitgeber haben derartige Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Dem Selbstbestimmungsrecht der um Auskunft Gebetenen ist dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass sie eine Erklärung verweigern können. Das ist nicht dadurch in Frage gestellt, dass der gewünschte Vertrag in einem derartigen Fall wahrscheinlich scheitert.

3. Für den aus einer Falschauskunft sich ergebenden Mietausfallschaden haftet der Arbeitgeber des Mieters nicht, wenn der Vermieter den anfechtbaren oder kündbaren Mietvertrag nach Kenntnis des wahren Sachverhalts durch Fortsetzung des Mietverhältnisses bestätigt.

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