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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2225; IMRRS 2015, 0917
StrafrechtStrafrecht
Verkäufer muss den "wahren" Wert der Immobilie nicht ungefragt offenlegen!

BGH, Urteil vom 20.05.2015 - 5 StR 547/14

1. Mit Rücksicht auf das Prinzip der Vertragsfreiheit ist grundsätzlich kein Raum für die Annahme konkludenter Erklärungen über die Angemessenheit oder Üblichkeit des Preises (hier: beim Verkauf von Immobilien als Anlageobjekte); es ist vielmehr Sache des Käufers, abzuwägen und sich zu entscheiden, ob er die geforderte Vergütung aufwenden will.

2. Für den Verkäufer besteht bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich keine Pflicht zur Offenlegung des Werts des Kaufobjekts, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt.

2. Die Nichtoffenlegung von im Preis enthaltenen Provisionsanteilen stellt für sich genommen noch kein betrugsrelevantes Täuschungsverhalten dar.

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