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IBRRS 2005, 1068; IMRRS 2005, 0548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtbarkeit der Abänderung eines Beweisbeschlusses?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - 4 W 5/05

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IBRRS 2005, 2454; IMRRS 2005, 1249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schätzung des Streitwerts bei positiver Feststellungsklage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 5/05

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IBRRS 2005, 0716; IMRRS 2005, 0344
ProzessualesProzessuales
Zu hoher Auslagenvorschuss nicht angreifbar

KG, Beschluss vom 25.01.2005 - 4 W 5/05

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2005, 1068; IMRRS 2005, 0548
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anfechtbarkeit der Abänderung eines Beweisbeschlusses?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.02.2005 - 4 W 5/05

Die Abänderung eines Beweisbeschlusses und die Anordnung einer Vorschussleistung sind nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.*)

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IBRRS 2005, 2454; IMRRS 2005, 1249
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Schätzung des Streitwerts bei positiver Feststellungsklage

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.01.2005 - 4 W 5/05

Der Streitwert einer positiven Feststellungsklage bezüglich der Feststellung der Pflicht zum Ersatz von Kosten infolge auf Grundstücken vorhandener Altlasten kann im Einzelfall mit 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten geschätzt werden. Hierbei kann ein auf einer Teilfläche bereits entstandener und bezifferbarer Aufwand einen Anhaltspunkt für die Schätzung geben.*)

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IBRRS 2005, 0716; IMRRS 2005, 0344
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Zu hoher Auslagenvorschuss nicht angreifbar

KG, Beschluss vom 25.01.2005 - 4 W 5/05

Gegen die Anordnung des Gerichts zur Zahlung eines Auslagenvorschusses für die Einholung eines Sachverständigengutachtens ist eine Beschwerde nicht zulässig.

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