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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2015, 2973; IMRRS 2015, 1327
Mit Beitrag
Grundbuchrecht
Gemeinschaftsverhältnis muss im Vollstreckungsbescheid hinreichend bestimmt sein!
OLG München, Beschluss vom 08.10.2015 - 34 Wx 297/15
Auch für den Vollstreckungsbescheid gilt, dass er als für das Grundbuchverfahren tauglicher Titel das Gemeinschaftsverhältnis mehrerer Gläubiger hinreichend bestimmt bezeichnen muss. Ohne ausdrückliche Angabe zum Gemeinschaftsverhältnis im Titel hat das Grundbuchamt vor dem Erlass einer Zwischenverfügung zu prüfen, ob sich dieses durch Auslegung unzweideutig ermitteln lässt.*)