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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2013, 3253; IMRRS 2013, 1683
Sachverständige
Nicht geforderte Gutachten muss Versicherung nicht bezahlen
AG Köln, Urteil vom 28.08.2012 - 267 C 242/11
1. Der Versicherer hat die Kosten, die dem Versicherungsnehmer durch die Zuziehung eines Sachverständigen oder eines Beistandes entstehen, nicht zu erstatten, es sei denn, der Versicherungsnehmer ist zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder vom Versicherer aufgefordert worden.
2. Der Passus „Sollte ich nicht bis zum xxx entsprechende Entlastungsbeweise Ihrerseits vorgelegt bekommen, werde ich in die Regulierung eintreten und bitte um Verständnis“ kann nicht als Aufforderung zur Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgelegt werden.