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IBRRS 2014, 1466; IMRRS 2014, 0735
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starkes Rauchen, das alle Mieter beeinträchtigt, ist Kündigungsgrund

AG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013 - 24 C 1355/13

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 2532; IMRRS 2016, 1506
Mit Beitrag
MietrechtMietrecht
Rauchen ist kein Kündigungsgrund!

LG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2016 - 23 S 18/15

1. Eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB setzt voraus, dass eine Partei den Hausfrieden stört, diese Störung nachhaltig ist, sie aufgrund ihrer Nachhaltigkeit zu einer Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung führt, der Störende vor der Kündigung abgemahnt wurde und dass zwischen Störung und Ausspruch der Kündigung ein zeitlicher Zusammenhang besteht.

2. Durch Rauchen in einer Mietwohnung allein wird die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch noch nicht überschritten. Ein Mieter darf in seiner Wohnung rauchen. Die Grenze zum vertragswidrigen Gebrauch wird vielmehr erst dann überschritten, wenn der Mieter bei Ausübung des grundsätzlich vertragsgemäßen Rauchens in der Wohnung das Gebot der Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB nicht genügend beachtet, etwa indem er einfache und zumutbare Maßnahmen, wie z. B. ausreichendes Lüften oder Entsorgen der Asche, nicht ergreift, um die übrigen Parteien des Hauses nicht mehr als vermeidbar zu beeinträchtigen.

3. Wegen des Kerngehalts der Gebrauchsnutzung einer Wohnung sind an die Prüfung des nicht mehr vertragsgemäßen Gebrauchs im Einzelfall strenge Anforderungen zu stellen.

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IBRRS 2015, 0612; IMRRS 2015, 0360
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus

BGH, Urteil vom 18.02.2015 - VIII ZR 186/14

Zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zigarettengeruchs im Treppenhaus.*)

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IBRRS 2014, 1845; IMRRS 2014, 0976
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Übermäßiges Rauchen ist ein Kündigungsgrund!

LG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2014 - 21 S 240/13

Ein Mieter, der derart in seiner Wohnung raucht, dass seit längerer Zeit eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht, verletzt seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig. Diese nachhaltige Störung des Hausfriedens stellt einen Kündigungsgrund dar. Das gilt auch dann, wenn der Mieter seit 40 Jahren in dem betreffenden Haus wohnt.

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IBRRS 2014, 1466; IMRRS 2014, 0735
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Starkes Rauchen, das alle Mieter beeinträchtigt, ist Kündigungsgrund

AG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2013 - 24 C 1355/13

Ein Mieter, der derart in seiner Wohnung raucht, dass seit längerer Zeit eine intensive, nicht mehr hinnehmbare, unzumutbare und unerträgliche Geruchsbelästigung von dort ausgeht und erhebliche Mengen an Zigarettenqualm aus dieser Wohnung in das Treppenhaus ziehen mit der Folge, dass es im gesamten Gebäude stark nach Zigarettenrauch riecht, verletzt seine mietvertraglichen Pflichten nachhaltig. Diese nachhaltige Störung des Hausfriedens stellt ein Kündigungsgrund dar.

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IBRRS 2013, 2886; IMRRS 2013, 1536
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Kettenrauchen als Kündigungsgrund?

LG Düsseldorf, Beschluss vom 08.07.2013 - 21 T 65/13

Die Kündigung eines Mietvertrages wegen extensiven Rauchens kann einen Verstoß gegen vorangegangenes Tun darstellen, wenn der Vermieter in Kenntnis der Gewohnheiten des Mieters und seiner Ehefrau, die seit ca. 40 Jahren in den Räumlichkeiten stark rauchen, einige Jahre davor einen "neuen" Mietvertrag abgeschlossen hat, ohne eine - möglicherweise zulässige - "Individualvereinbarung" in Bezug auf das Rauchen innerhalb der Wohnung zu treffen.

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