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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2006, 1468; IMRRS 2006, 0893
Prozessuales
Vollstreckung in das Vermögen einer GbR
OLG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2005 - 2 W 205/05
1. Für die Zwangsvollstreckung in das Vermögen einer BGB-Gesellschaft nach § 736 ZPO genügt ein Titel gegen alle Gesellschafter als Gesamtschuldner; ein Titel gegen die Gesellschaft ist nicht erforderlich. Unerheblich ist, ob der Gesamtschuldtitel auf einer gesellschaftsbezogenen oder einer gesellschaftsfremden Verbindlichkeit beruht.*)
2. Die Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO gilt nicht im Falle eines dinglichen Arrests nach § 111d StPO.*)