Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Die Anzeige "Bester Treffer" wurde von Ihren Suchergebnissen verborgen.
Sie werden in Zukunft keine besten Treffer mehr sehen.(Einstellungen bearbeiten)
ibr-online. Die Datenbank für Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.
Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".
Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.
Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.
Urteilssuche
Datenbestand
Derzeit 130.400 Volltexte.
In den letzten 30 Tagen haben wir 511 Urteile neu eingestellt, davon 191 aktuelle.
Über 40.000 Urteilsbesprechungen (IBR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.
Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.
Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.
Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.
Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.
1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2014, 1309; IMRRS 2014, 0656
Umwelt und Naturschutz
Baumfällung in der Vegetationsperiode nur ausnahmsweise zulässig!
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.07.2013 - 11 S 26.13
1. Baumfällung während der Vegetationsperiode in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September ist nicht zulässig, wenn es sich nicht um eine behördlich angeordnete Maßnahme z.B. zur Gefahrenabwehr handelt oder es eine Maßnahme darstellt, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden kann.
2. Allein der Umstand, dass ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich genehmigt ist, besagt noch nichts über die Dringlichkeit seiner Realisierung und kann nicht als Grund für Baumfällung in der Vegetationsperiode herangezogen werden.