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1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2017, 3477
Öffentliches Recht
Wahrung der Jahresfrist: Zustellung entfaltet keine Rückwirkung!
OVG Sachsen, Urteil vom 27.04.2017 - 1 C 12/15
Die nach § 31 VwVfG i. V. m. §§ 187 ff. BGB zu berechnende Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist aus Gründen der Rechtssicherheit nur dann gewahrt, wenn die schriftliche Rüge rechtzeitig bei der Gemeinde eingegangen ist (wie BVerwG, 14.06.2012 - 4 CN 5.10). § 167 ZPO ist insoweit nicht anwendbar.*)